Die Auswirkungen des Brexit auf Reisen nach Großbritannien
Hier informieren wir Sie über die neuesten Brexit-Entwicklungen.
Die EU-Staaten haben am 29.10.2019 einer weiteren Verlängerung des Austrittstermins des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bis zum 31. Januar 2020 zugestimmt. Hierbei handelt es sich um eine flexible Verlängerung. Das bedeutet, dass das Vereinigte Königreich bei Zustimmung zum ausgehandelten Austrittsabkommen auch schon früher, am 1. Dezember 2019 oder am 1. Januar 2020, austreten könnte.
Was bedeutet das für Reisen nach bzw. durch Großbritannien?
- Für Reisende aus den 27 EU- bzw. EEA-Ländern und der Schweiz wird es keine Visumspflicht für einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten geben.
- Da das Vereinigte Königreich (wie auch die Republik Irland) nie dem Schengen-Abkommen beigetreten ist, benötigten EU-Bürger schon immer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis für die Einreise. Das Gleiche gilt für Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
- Wir empfehlen für die Einreise, insbesondere bei Flugreisen, einen gültigen biometrischen Reisepass zu benutzen. Mit diesem ist die Einreise an den E-Gates schneller und reibungsloser.
- Eine Einreise mit einem Personalausweis soll schrittweise, und sobald es praktisch umgesetzt werden kann (voraussichtlich Ende 2020), nicht mehr möglich sein.
- Ebenso wurde von der EU und dem Vereinigten Königreich zugesichert, dass es auch nach dem Austrittstermin Flugverbindungen zwischen UK und EU-Ländern geben wird.
- EU-Führerscheine werden im Vereinigten Königreich auch weiterhin gültig sein. Wir empfehlen, eine grüne Versicherungskarte bei Ihrer KFZ-Versicherung zu beantragen.
- Da die europäische Krankenkassenkarte nicht mehr gelten wird, ist es empfehlenswert, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Über weitere Entwicklungen werden wir Sie zeitnah informieren.
Stand 01.11.2019